Informationen für unsere Mitglieder


Gesundheitszeugnis / Amerikanische Faulbrut (AFB) / Probennahme

In Rücksprache mit dem zuständigen Veterinäramt, ist eine Selbstbeprobung für die Faulbrutuntersuchung (AFB) zur Ausstellung einer Seuchenfreiheitsbescheinigung möglich.

Dazu werden Proben aus dem brutnahen Futterkranz von bis zu 10 Völkern entnommen und einem verschlossenen Gefrierbeutel an die folgende Adresse geliefert:

Beethoven 7, 25524 Itzehoe, werktags von 8:00 – 16:00 Uhr – oder direkt per Post an das Landeslabor : Max-Eyth-Str. 5, 24537 Neumünster.

Das Begleitformular kann hier: AFB-Formular  in der vorausgefüllten Form heruntergeladen, bearbeitet und ausgedruckt werden.

Hier ist das aktuelle Formular auf der Internetseite des Veterinäramtes: Begleitformular AFB Untersuchung

Die Probennahme ist auf Seite 2 des Begleitformulars ausführlich erläutert. Weiterhin bietet dieses Video eine gute Anleitung und Erläuterung (Achtung – unser Labor erkennt nur 10 Völker pro Probe an): Youtube Video Wandern & AFB Beprobung

Bitte übermittelt das Untersuchungsergebnis an den Kassenwart des Vereins. In der Regel erfolgt ein Erstattung der Untersuchungskosten auf das Konto des Mitglieds (soweit Lastschriftzahlung vereinbart ist).


Datenschutzerklärung, Information zur Versicherung und Zusatzversicherung

Datenschutzerklaerung_IV Itzehoe

Unsere Mitglieder sind versichert durch eine Imkerversicherung über Gaede & Glauerdt Assecuradeur GmbH & Co. KG versichert. 

Die Versicherung umfasst folgende Schäden und Ausgleichsbeträge:  Versicherung_ab_2016

Formulare und Informationen dazu findet ihr hier :

Link zur Formularseite des Landesverbandes

Darüber hinaus kann jedes Vereinsmitglied eine Ergänzungsversicherung abschliessen:

Anmeldung Freiwillige Ergaenzungsversicherung LV SH u. HH

Der Verein stellt für seine Mitglieder und Angehörigen Schutzkleidung zur Verfügung:

Bestand:
4 Stück  Imkerjacke mit Wulstkragen in Größe S
7 Stück  Safarihut zu o.g. Jacken
9 Stück  Schleier zu o.g. Jacken und Hüten

5 Stück  Imkerjacke mit Hut in Größe S
2 Stück  Imkerjacke mit Hut in Größe XXL

  • Die Schutzkleidung kann nur von Mitgliedern des Imkervereins Itzehoe und Umgebung ausgeliehen werden.
  • Wer die Schutzkleidung ausleiht, muss eine Kaution in Höhe von 100,-€ hinterlegen und einen zeitnahen sowie verbindlichen Termin für die Rückgabe angeben. Fehlt etwas oder ist die Kleidung beschädigt, wird die Kaution für die Ersatzbeschaffung verwendet.
  • Die Weitergabe der Schutzkleidung ist untersagt.
  • Die Kleidung ist pfleglich zu behandeln und sauber zurück gegeben werden.

Kontaktaufnahme über info@imkerverein-itzehoe.de

(bitte rechtzeitig bevor die Kleidung benötigt wird):

Wanderung mit den Bienen

  • Wenn Sie innerhalb des Kreisgebiets in eine Tracht z.B. Rapsblüte wandern, so ist vorab eine Information an den Kreisveterinär zu geben, wo Ihre Völker stehen und wie viele Völker dort stehen.
  • Weiterhin ist an den Völkern ein Meldeschein anzubringen, mit Ihrer Adresse und Telefonnummer.

Was tun bei Schaden an Bienenvölkern

  • Bei Feststellung eines Schadens an einem oder mehreren Bienenvölkern muss unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstattet und der/die 1. Vorsitzende informiert werden.
  • Nichts verändern oder aufräumen! Der Schaden muss immer dokumentiert werden.
  • Die Polizei muss den Schaden aufnehmen und der/die 1. Vorsitzende muss für die Imkerversicherung den „Tatort“ besichtigen und den Schaden dokumentieren. Nach Feststellung des Schadens muss die Meldung der Vorsitzenden mit dem Protokoll der Polizei innerhalb von 3 Tagen an den Landesverband gegeben werden.

Was ist zu tun, wenn der Verdacht auf eine meldepflichtige Krankheit bei den eigenen Bienen vorliegt?

  • Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Bienensachverständigen oder direkt an den Kreisveterinär.
  • Die Bienenvölker dürfen nicht mehr transportiert werden, sondern müssen an diesem Standort stehen bleiben.

Was ist zu tun, wenn der Verdacht auf einen Giftschaden bei einem oder mehreren Bienenvölkern besteht?

  • Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Bienensachverständigen oder direkt an den Kreisveterinär.